Zugang:
Angebot und Methode:
Inhalte:
- „Grundzüge des österreichischen Niederlassungsrechts und Einbürgerungsrechts“.
Diese Grundschulung lässt sich je nach Bedarf zeitlich stark variieren, da sie ein weites Feld betrifft. Inhaltlich geht es um folgende Elemente: Begriffe, Titel und Grundregeln des Aufenthaltsrechts von Drittstaatsangehörigen und von EWR-Bürger*innen (Antragstellung, Verlängerung, Familiennachzug und vieles mehr); Arbeitsmarktzugang; Abgrenzung zum Asylrecht; Einbürgerung.
- „Das Aufenthaltsrecht der Unionsbürger*innen nach der Richtlinie 2004/38“:
Das entsprechende Aufenthaltsrecht ist vielschichtig, mit einer eigenen Logik und nur in seinen Grundregeln im Gesetz abgebildet. Daher spielt in diesem Seminar die Judikatur der Höchstgerichte eine Hauptrolle.
- „Ruiz Zambrano und die Folgen“:
Inhalt ist eine grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2011 und deren Konsequenzen in Judikatur und Vollzug. Mit dieser Entscheidung begründete er die Doktrin, dass die Unionsbürgerschaft einen Kernbestand an Rechten verleiht, der es unter bestimmten Umständen verlangt, dass Angehörigen von Unionsbürger*nnen, die noch nie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis im betreffenden EU-Mitgliedstaat eingeräumt wird, auch wenn sie die Voraussetzungen dafür nach dem regulären Niederlassungsrecht nicht erfüllen.
- „Grundzüge des österreichischen Bleiberechts“:
Hier geht es um die Begriffe und das Verfahren rund um die Titel aus „berücksichtigungswürdigen Gründen“ im Asylgesetz – nicht um die Auslegung des Art. 8 EMRK in der Judikatur (ein eigenes weitläufiges Gebiet).
Referent:
Referenzen/Rückmeldungen:
- „Georg hat unserem Team ein tiefgreifendes Verständnis des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts vermittelt und bisherige Unklarheiten beseitigt, sowie das Bewusstsein für etwaige Diskrepanzen zwischen dem Unionsrecht und der nationalen Umsetzung geschärft.
Der Vortrag war außerdem sehr lebhaft gestaltet und auch auf alle unsere Zwischenfragen wurde ausführlich eingegangen.“
Mag.a Susanna Paulweber MA, Geschäftsführerin der Sozialberatung Wien
- „Mehrmals habe ich Schulungen bei Georg gemacht – und jedes Mal haben mein Team und ich sehr davon profitiert.
Sein Vortrag ist übersichtlich, gut aufgebaut und klar. Georg stellt sich gut auf sein Gegenüber ein und holt uns dort ab, wo wir mit unserem Vorwissen, praktischen Erfahrungen und Fragestellungen stehen. Er ist immer sehr gut vorbereitet.Georg ermutigt, Fragen zu stellen oder eigenen Fälle einzubringen. Er gibt auch zu, wenn er bei einer besonders komplexen Fragestellung nicht gleich eine Antwort parat hat. Man spürt, dass er nicht nur über enormes Wissen auf seinem Gebiet verfügt, sondern auch eine solide, langjährige Erfahrung aus der Praxis mitbringt.“
Clementine Rath, langjährige Leiterin eines Mutter-Kind Hauses der Caritas der ED Wien
- „Ich habe von Herrn Georg Atzwanger im Bereich des Fremdenrechts außerordentlich viel gelernt. Durch seine fundierte Fachkenntnis, klare Vermittlung komplexer rechtlicher Zusammenhänge und praxisnahe Herangehensweise konnte ich mein Verständnis in diesem Rechtsgebiet wesentlich vertiefen. Besonders hervorzuheben sind seine analytischen Fähigkeiten sowie die Bereitschaft, Wissen engagiert weiterzugeben. Die Zusammenarbeit war für mich fachlich wie persönlich sehr bereichernd.“
DSAin Aysegül Hausberger; Berufs-, Bildungs- und Sozialberatung der Beratungsstelle FAIR der Volkshilfe Wien in St. Pölten
- „Das Seminar hat mich mit vielen wertvollen Informationen versorgt, die ich in Beratungen und Schriftsätzen anwenden kann.“
S.F., Rechtsberaterin und Teilnehmerin am Seminar „Ruiz Zambrano und die Folgen“.
Kontakt:
Impressum:
1130 Wien
georg.atzwanger@gmail.com
